Nutzt der Steuerpflichtige den Betriebs-PKW auch für regelmäßige Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, kann er neben der Pauschalversteuerung (0,03 % des PKW-Listenpreises für jeden Entfernungskilometer) die tatsächlich durchgeführten Fahrten versteuern, und zwar mit 0,002 % des PKW-Listenpreises je Entfernungskilometer. Weiterlesen … (Quelle: Voss, Steuerberater Hamburg)