Die Bundesregierung plant jetzt in dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung. Mit der Neufassung des § 14 UStG sollen die Formvorschriften für die elektronischen Rechnungen entschärft werden. Es sollen u.a. künftig keine technischen Verfahren mehr vorgegeben werden, die Unternehmer verwenden müssen. Weiterlesen …